Häufige Fragen

Für die Beratung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG ist eine Dauer von 1 Stunde vorgesehen.
Ja. Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG ist eine derartige Beratung dem Gericht nachzuweisen.
In dieser Beratung sollen Sie verstehen lernen, wie ihr gemeinsames Kind/ Ihre gemeinsamen Kinder die Scheidung wahrnehmen und welche spezifischen, aus der Scheidung resultierenden, Bedürfnisse zu erwarten sind. Die Aufrechterhaltung der „Elternebene“ trotz getrennter „Paarebene“ ist ebenso ein Beratungsinhalt.
Sie buchen und bezahlen den Termin online. zum ausgewählten Termin werden Sie auf die von Ihnen ausgewählte Art, per VideoCall, kontaktiert. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie umgehend die Bestätigung, zur Vorlage beim Bezirksgericht.
Durch kurzfristige und ortsunabhängige Beratungsmöglichkeiten, ist mit einer Terminvergabe innerhalb von 3 Tagen zu rechnen.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Bestätigung welche Sie selbst oder Ihr Rechtsanwalt dem Gericht vorlegt.
Einzelberatung € 60 Paarberatung € 90

Mediation – Lebens- und Sozialberatung Zell am See
Dipl. LSB. Mag. Heinz Peter Dresen
Auerspergstraße 8
5700 Zell am See
Österreich

So einfach funktioniert die Beratung

01.

Termin online buchen

Sie buchen online einen verbindlichen Termin. Sie erhalten sofort eine Bestätigung über die Zahlung und die Terminbuchung

02.

Terminerinnerung

Sie werden über Ihre gewünschte Weise kontaktiert

03.

Durchführung der Beratung

(Einzel- oder Paarberatung)
Durchführung der Beratung mit der Dauer von 60 Minuten

04.

Ausstellung der Bestätigung

Übermittlung per Email oder Post, direkt an Ihren Anwalt oder Sie selbst.

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