Aus Liebe
zu meinem Kind.

§ 95 1a AußStrG Beratung – Die verpflichtende Elternberatung
bei einvernehmlicher Scheidung

Dipl. LSB. Mag. Heinz Peter Dresen

Elternberatung gem. § 95 Abs.1a AußStrG

Die Trennung oder Scheidung der Eltern hat Auswirkungen auf jedes Kind, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Das Ausmaß des individuellen Leidens hängt nicht nur von den Persönlichkeitseigenschaften des Kindes ab, sondern auch von Ihrem Verhalten als Eltern.
Es ist wichtig, dass Sie als Eltern die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes in dieser schwierigen Situation erkennen, verstehen und angemessen darauf reagieren können. Seit Februar 2013 sieht das neue Kindschaftsrechtsgesetz gemäß § 95 Abs. 1a des Außerstreitgesetzes eine verpflichtende Elternberatung für Eltern von minderjährigen Kindern vor, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten.

So einfach funktioniert die Beratung

01.

Termin online buchen

Sie buchen online einen verbindlichen Termin. Sie erhalten sofort eine Bestätigung über die Zahlung und die Terminbuchung

02.

Terminerinnerung

Sie werden über Ihre gewünschte Weise kontaktiert

03.

Durchführung der Beratung

(Einzel- oder Paarberatung)
Durchführung der Beratung mit der Dauer von 60 Minuten

04.

Ausstellung der Bestätigung

Übermittlung per Email oder Post, direkt an Ihren Anwalt oder Sie selbst.

Der Mediator

Gleich nach dem Beginn meines Studiums galt mein überwiegendes Interesse den Familien-, Ehe- sowie Scheidungskonflikten. Bereits zu diesem Zeitpunkt begann ich mich mit dem Thema Mediation zu beschäftigen, und fand darin sehr schnell eine Alternative zu strittigen Gerichtsverfahren. Strittige Scheidungsverfahren enden oft in Urteilen, aus welchen eine Partei schlechter gestellt hervorgehen kann bzw. sich als vermeintlicher Verlierer sehen kann. Durch eine Mediation können derartige Situationen verhindert werden, da die  Konfliktparteien selbstbestimmt den Ausgang des Verfahrens beeinflussen. Eine Win-Win-Situation ist das optimale Ziel und in den meisten Fällen auch möglich.

Die verpflichtende Elternberatung ist ein besonders wichtiger Punkt in meiner beruflichen Tätigkeit. Ehepaaren den Unterschied zwischen „Elternebene“ und „Paarebene“ verständlich zu machen ist dabei eine besondere Herausforderung. Auch wenn man sich als „Paar“ scheiden lässt, wird man als „Eltern“ sein Leben lang miteinander verbunden sein. Lernen Sie die Position Ihrer Kinder zu verstehen. Mit welchen Ängsten und Befürchtungen hat Ihr Kind in einer Scheidungssituation zu kämpfen? Gehen Sie auf die Bedürfnisse der Kinder besser ein, indem Sie lernen Situationen objektiv zu betrachten.

Niemand anderer, außer die Eltern, sollte über das Kindeswohl entscheiden dürfen. Entscheiden Sie jetzt richtig. Zum Wohl Ihres Kindes/ Ihrer Kinder.

Kurzfristige Terminvergabe

Buchen Sie Ihren Termin und erhalten Sie Ihren garantierten Termin in max. 48h

60 Minuten

Ihre Beratung dauert lediglich 60 Minuten

Online Termin

Ihr Termin findet online über Whatsapp, Zoom oder Google Meet statt

Sofortige Bestätigung

Übermittlung der Bestätigung für das Gericht

Sie haben Fragen?

Mediation – Lebens- und Sozialberatung

Dipl. LSB. Mag. Heinz Peter Dresen
Auerspergstraße 8
5700 Zell am See
Österreich

Telefon: +43 6542 20550
Mobil: +43 660 2237063

dresen@mediator.or.at
www.mediator.or.at

TOP