Verpflichtende Elternberatung
nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Die Elternberatung gemäß § 95 Abs.1a AußStrG ist eine verpflichtende Beratung für alle Ehepaare, die gemeinsam minderjährige Kinder haben und sich einvernehmlich scheiden lassen möchten.
In diesem Beratungsgespräch erhalten Sie wertvolle Informationen darüber, was Ihre Kinder in dieser oft herausfordernden Situation benötigen und wie Sie als Eltern gemeinsam die spezifischen Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder erkennen und erfüllen können, die sich aus der Scheidung ergeben.
Ich biete Beratungen an, die vom Bundesministerium für Familie und Jugend gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG für Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung anerkannt sind.
Die Elternberatung ist keine einseitige Form der Belehrung, sondern gemeinsam versuchen wir herauszufinden, wie Sie beide in Ihrer individuellen Situation für Ihre Kinder da sein können, so wie Sie es sich als Mutter und Vater wünschen. Als Elternberaterin biete ich Ihnen fachkundige Unterstützung. Gemeinsam schauen wir, wie aus der möglicherweise lästigen Beratungsverpflichtung eine konstruktive Einheit wird, aus der Sie lohnende Inhalte mitnehmen können.
Sie können die Elternberatung sowohl einzeln als auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Ich persönlich empfehle die gemeinsame Beratung, da Sie damit ein wertvolles Zeichen setzen, dass Sie gemeinsam zum Wohle Ihres Kindes an einem Strang ziehen möchten. Denn Ihre gemeinsam getroffenen Entscheidungen und Ihr Umgang miteinander werden maßgeblich dafür verantwortlich sein, wie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Ihre Trennung erleben.
Durch mein einzigartiges Angebot der Onlineberatung ist eine gemeinsame Beratung auch möglich, wenn aufgrund der angespannten Situation ein persönliches Zusammentreffen im Moment nicht möglich ist.
Ehe- und Familienberatungen
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung ist ein Fachangebot der Mediation – Lebens- und Sozialberatung Mag. Heinz Peter Dresen.
Wir bieten professionelle Unterstützung bei speziellen Themen rund um Partnerschaft, Familie und Lebensplanung:
- Eheberatung
- Paarberatung
- Scheidungsberatung, Trennungsberatung
- Familienberatung
- Mediative LebensberatungFamilienberatung
So einfach funktioniert die Beratung
01.
Termin online buchen
Sie buchen online einen verbindlichen Termin. Sie erhalten sofort eine Bestätigung über die Zahlung und die Terminbuchung
02.
Terminerinnerung
Sie werden über Ihre gewünschte Weise kontaktiert
03.
Durchführung der Beratung
(Einzel- oder Paarberatung)
Durchführung der Beratung mit der Dauer von 60 Minuten
04.
Ausstellung der Bestätigung
Übermittlung per Email oder Post, direkt an Ihren Anwalt oder Sie selbst.